WHLtv
272 05. März 2015
Die Nachrichten der Woche heute mit
Sieglinde Thum
In eigener Sache
Das wahrscheinlich kleinste Studio der Welt wird 6 Jahre.- Am 09.03.2009 ging WHLtv das erste Mal auf Sendung.
Seit Beginn unserer Arbeit berichten wir aus dem Westhavelland und wollen die Region, im Welt weiten Netz, bekannt machen.
Hierzu zeigen wir noch einmal ein paar aus gewählte Sendungen. Wir haben auf der Nachrichtenseite Änderungen vorgenommen. Nicht alle Nutzer dieser Seite können dem Text akustisch folgen. Nun kann das gesprochene Wort im Lauftext mit verfolgt werden. Zusatzinformationen wie Adressen und Telefonnummern stehen ebenfalls in diesem Text.
Die WHLtv-Zeitung haben wir aus zeitlichen Gründen eingestellt.
Wir haben auch den Internet-Auftritt 3 Mal geändert und somit den neuen Anfoderungen angepasst.
Es gibt auch einige Änderungen, so:
-ist das Textarchiv nur noch mit ein Passwort einzusehen,
-lesen sie den Lauftext auf den Seiten, er zeigt wie sie sich auf der Seite bewegen,
-z.Z. ist die alte und neue Internetseite zu sehen. Aus diesem Grund benutzen sie bitte in der Übergangszeit den Rückfeilbatten ihres Browsers - bei Seitenwechsel zurück!
-Angebote, die früher auf der Startseite waren, finden sie unter dem Link: Service und dem Link: Über uns.
Sollten sie noch Fragen haben, nutzen sie unser Kontaktformular.
Als WHLtv vor 6 Jahren erstmalig auf Sendung ging, hatte das Team um Heimatfilmer Roland Schmidt ganz schön zu kämpfen. Denn gleich in der ersten Woche beschehrte ihnen ein überlasteter Server einen Totalausfall der Internetseite.
Doch die Startschwierigkeiten sind nun überwunden und heute wird die 272. Nachrichtensendung von WHLtv ausgestrahlt.
Feuer wird teuer
Bis zu über 1.000 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen die Vorschriften
So mancher hat sich bestimmt schon einen Holzvorrat für den Frühling angelegt und bald werden vielerorts wieder zahlreiche Frühjahrs-Feuer lodern. Dass viele Bürger verbotenerweise die Gelegenheit nutzen, um Gartenabfälle oder anderen Unrat loszuwerden, ist wohl kein Geheimnis. Doch wer sich nicht an die geltenden Vorschriften für ein Feuer im Freien hält und sich erwischen lässt, muss mit Bußgeldern von bis zu über 1.000 Euro rechnen. Das Ordnungsamt wird darauf achten, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Weil jedes Jahr im Frühling die gleichen Fragen zum Thema auftauchen, macht die Stadtverwaltung Rathenow schon jetzt auf die wichtigsten Vorschriften für ein Feuer im Freien aufmerksam. Demnach sind Holzfeuer, einschließlich Feuer in Feuerschalen ohne Ausnahmegenehmigung der Stadt nur erlaubt, wenn andere Anwohner nicht belästigt und folgende Regeln beachtet werden:
1. Die Feuerstelle wird nur gelegentlich betrieben.
2. Nur naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde darf als Brennstoff genutzt werden.
3. Der Brennstoff muss lufttrocken sein.
4. Die Größe des Feuers darf einen Durchmesser- sowie eine Höhe von 1 Meter nicht übersteigen.
5. Eine zuverlässige Aufsichtsperson muss das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwachen.
6. Der Abstand zwischen Feuerstelle und dem nächstgelegen Gebäude muss ausreichend sein.
7. Stark wasserhaltiges Grünmaterial, behandeltes Holz, Möbelreste und Gartenabfälle zu verbrennen, ist grundsätzlich verboten.
8. Niemals dürfen Brandbeschleuniger wie zum Beispiel Benzin, Spiritus oder Verdünnung verwendet werden.
9. Bei starken Winden und intensiver Rauchentwicklung muss das Feuer umgehend gelöscht werden können.
10. Es muss immer Löschmittel (Sand, Wasser, Feuerlöscher...) bereitgehalten werden.
11. Das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand entfernt, ist grundsätzlich verboten.
Wer sich daran hält, braucht keinen Ärger mit dem Ordnungsamt zu befürchten. Allerdings ist es durchaus ratsam, sich mit seinen Nachbarn abzusprechen. Denn ein Feuer ist nicht nur zu sehen, sondern auch zu riechen und Rauch, Ruß und Geruch werden oft als Belästigung empfunden. Bei größeren Feuerstellen, zum Beispiel Oster- und Sonnenwendfeuern, ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung beim Sachgebiet Ordnungsverwaltung einzuholen. Hinweise auf Feuer im Freien, die nicht ordnungsgemäß angelegt sind, nimmt die Stadtverwaltung unter Tel. 0 33 85/59 63 82 entgegen.
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